Hendrik Brinkmann
Zusammenfassung
Bestandskunde reklamierte eine Abweichung zwischen der beim Verkauf genannten Reaktionszeit von zwei Stunden und den vier Stunden im Vertrag. Zwei Quellen widersprachen sich; die Assistenz hat die gültige Servicevereinbarung zitiert, die überholte Vertriebsnotiz als solche benannt und zusätzlich auf die automatische Eskalation nach acht Stunden hingewiesen. Weitergabe an den Vertrieb zur Klärung.
Gesprächsverlauf
Aussage anklicken, um ihre Quelle zu sehen
- Assistent0:00
Nordlicht IT-Systemhaus, mein Name ist Jonas von der digitalen Servicezentrale. Wie kann ich Ihnen helfen?
- Anrufer0:07
Brinkmann hier, von der Möbelwerkstatt Brinkmann. Ich hab hier eine Frage zu unserem Vertrag. Mir wurde beim Abschluss gesagt, dass Sie bei einem Totalausfall innerhalb von zwei Stunden reagieren. Jetzt lese ich im Vertrag was von vier Stunden. Was gilt denn nun?
- Assistent0:25
- Anrufer0:46
Na super. Also wurde mir was Falsches erzählt.
- Assistent0:50
- Anrufer1:09
Hm. Trotzdem hätte ich gerne, dass da jemand mit mir drüber spricht. Zwei und vier Stunden ist ein Unterschied, wenn die Produktion steht.
- Assistent1:20
Absolut nachvollziehbar. Ich leite Sie an den Vertrieb weiter und gebe den Sachverhalt mit: Ihnen wurden zwei Stunden zugesagt, vertraglich vereinbart sind vier. Dann kann man über eine Anpassung sprechen, ohne dass Sie das noch mal erklären müssen.
Gespräch wird weitergeleitet
- Anrufer1:35
Gut. Danke, dass Sie das so klar sagen.
Belege
3 Quellen